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Erdgeschossmieter müssen nicht immer für Fahrstuhl zahlen

Parterremieter müssen nicht zahlen, wenn es für sie keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit des Aufzugs gibt (LG Braunschweig 6 S 254/89, WM 90, 558; AG Hamburg 41 C 1423/86, WM 88, 170; AG Schöneberg 15 C 350/93, MM 94, 68).

 
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