E-Mail Drucken

Erdgeschossmieter müssen grundsätzlich für Fahrstuhl zahlen

Grundsätzlich müssen auch Mieter einer Erdgeschosswohnung Betriebskosten für den Fahrstuhl zahlen (LG Berlin 62 S 350/94; GE 956/97; LG Duisburg 7 S 586/90, WM 91, 597).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm