Muss der Eigentümer einer Mietwohnung nach dem Auszug eines stark rauchenden Mieters die Wände mit Salmiakgeist reinigen, so übersteigt das die Grenze einer normalen Schönheitsreparatur. Sind die Wände durch Nikotin dermaßen stark vergilbt, so kann der Vermieter auch dann Schadenersatz vom Mieter verlangen, wenn der Mieter beim Auszug eigentlich (noch) keine Schöneheitsreparaturen schuldete. Er hat die Räume nicht ,,vertragsgerecht" genutzt. (Amtsgericht Bremerhaven, 56 C 286/02)
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