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- Mieter muss nach Umstellung auf Fernwärme ggf. direkt an Energieversorger zahlen
- Vermieter muss bei Nebenkosten gut wirtschaften
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- Außen angebrachtes Klimagerät ist zu entfernen
- BGH: auch am fünften Tag des Monats pünktliche Mietzahlung möglich
- Nach 20 Jahren ohne Baugenehmigung kein sofortiger Abriss
| BGH: nur renovieren, wenn nötig |
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| Freitag, den 30. Januar 2009 um 15:45 Uhr | |||
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Mieter müssen Wohnungen nur dann renovieren, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist. Mietvertragsklauseln, die feste Termine für Schönheitsreparaturen festlegen, sind unwirksam, so der Bundesgerichtshof. (VIII ZR 361/03)
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Kommentare
bin gerade am Ausziehen aus der Wohnung. Die Wohnung hatte ich damals unrenoviert übernommen zum 01.04.2006 mit einer Kaution in Höhe von 1200€. Nun wird von mir verlangt , was ich schon getan habe alle Tapeten ab , habe ja noch diesen Monat Zeit. Die Decken waren schon tapeziert weiß , Bei der ersten Besichtigung der Vermieterin , die kam gleich mit einem Malermeister , wurde ausgemessen alles und nun bekam ich schon ein Angebot über 700€ von der Malerfirma die Decken streichen evtl. festkleben , Fensterrahmen abschleifen und streichen usw., desweiteren will Sie noch mal kommen mit einem Sanitärmann,Schreiner etc um Kalkablagerunge n in den Abwasserrohren prüfen zu lassen die Holzbalken prüfen zu lassen etc. . Muss sagen die Wohnung ist sehr gut in Schuß und sauber. Die Kaution will Sie erst geben nach Monaten wenn was übrig noch davon ist. Naja ich werde nun die Decken auch noch streichen . Muss ich Ihr eigentlich so entgegen kommen. Brauche echt Ratschläge und Unterstützung habe sowas noch nie erlebt. Bei den Wänden habe ich bisher alle Löcher mit Haftputz verschlossen was soll ich den noch alles tun.
Vielen Dank für Ratschläge , muss ich dies gerichtlich oder per Gutachten alles erstellen lassen wie ich die Wohnung hinterlassen werde. Von mir aus kann jeder die Wohnung sehen als neutraler Begutachter gibt es sowas überhaupt.
Mit freundlichen Grüßen