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BGH: Unbedingte Endrenovierung ungültig Drucken E-Mail
Freitag, den 30. Januar 2009 um 15:45 Uhr

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung immer renovieren muss, ist das unwirksam. Die Unwirksamkeit erfasst auch eine eventuelle zweite Absprache im Mietvertrag, die die laufenden Renovierungsarbeiten betrifft (BGH VIII ZR 335/02 und 308/02).

Kommentare

avatar ralle
-1
 
 
Muss ich nach Kündigung der Wohnung die Wände streichen.
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