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- Vermieter muss bei Nebenkosten gut wirtschaften
- Gartengestaltung vor Bezug keine haushaltsnahen Dienste
- Eigentümer darf Garage nicht zur Küche umwandeln
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- Außen angebrachtes Klimagerät ist zu entfernen
- BGH: auch am fünften Tag des Monats pünktliche Mietzahlung möglich
- Nach 20 Jahren ohne Baugenehmigung kein sofortiger Abriss
| BGH: Unbedingte Endrenovierung ungültig |
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| Freitag, den 30. Januar 2009 um 15:45 Uhr | |||
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Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung immer renovieren muss, ist das unwirksam. Die Unwirksamkeit erfasst auch eine eventuelle zweite Absprache im Mietvertrag, die die laufenden Renovierungsarbeiten betrifft (BGH VIII ZR 335/02 und 308/02).
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