Bei Renovierungsarbeiten anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter auf die Interessen des Vermieters Rücksicht nehmen und gängige Anstrich-Farben wählen (LG Nürnberg-Fürth 7 S 3578/03).
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Bei Renovierungsarbeiten anlässlich der Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter auf die Interessen des Vermieters Rücksicht nehmen und gängige Anstrich-Farben wählen (LG Nürnberg-Fürth 7 S 3578/03).
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