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Wirksamer Fristenplan

Wirksam ist eine Verpflichtung, die folgende Renovierungsfristen vorsieht: Küchen, Bäder, Duschen alle drei Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und die übrigen Nebenräume alle sieben Jahre (BGH VIII ARZ 9/86).

 

 

 
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Kommentare 

 
+4 #1 Hausverwalter 2009-05-19 10:26
Achtung, das Urteil ist von 1986!
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