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Mustermietvertrag des Bundes benachteiligt Mieter nicht

Die in einem Formularmietvertrag (Mustermietvertrag des Bundesministers der Justiz) vorgesehene Regelung, dass Küchen, Bäder und Duschen alle drei Jahre und Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre zu renovieren sind, benachteiligt den Mieter nicht unangemessen (OLG Koblenz 5 U 930/98 WM 99, 720).
 
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