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Renovieren muss sein Drucken E-Mail
Freitag, den 30. Januar 2009 um 15:42 Uhr

Der Mieter muss Schönheitsreparaturen durchführen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wirden ist (OLG Karlsruhe 9 RE Miet 2/91).

Kommentare

avatar Ingrid Mentzel
+3
 
 
Was heist das konkret? bei mir im Mietvertrag: steht alle drei Jahre Küche ,Bad und WC und alle 5 Jahre der Rest,ich habe die Wohnung vor drei Jahren unrenoviert ubernommen war das mein Fehler.dann habe ich noch die Klausel im Mietvertrag stehen:liegen die letzten Schönheitsreparatur en länger als ein Jahr zurück so zahlt der Mieter33%,länger als zwei Jahre 66%der erforderlichen Renovierunskost en.dann steht noch :die Schönheitsreparatur en müssen fachgerecht ausgeführt werden ansonsten kann der Vermieter Schadenersatz egen nichterfüllung verlangen.und zum Schluss steht:der Vermieter ist zur Durchführung regelmäßigen Schönheitsreparatur en nicht verpflichtet. meine Frage lautet.: muss ich nun genau nach 3Jahren wohnen die renovierung durchfühern ?ohne Angstzu haben das mir von der Kaution das Geld einbehalten wird?
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