Neue Beiträge
- Hauseigentümer können die Grundsteuer auch noch Jahre später nachfordern
- Verzicht auf Nebenkostenrückzahlung im Abnahmeprotokoll möglich
- Kein generelles Recht des Mieters auf Belegkopien
- Vermieter muss haushaltsnahe Dienstleistungen bescheinigen
- Stromversorger darf Leitung auf Grundstück des Kunden verlegen
- Vermieter muss Schimmelbefall beseitigen
- Bei zu großen Mülltonnen bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen
- Mieter muss nach Umstellung auf Fernwärme ggf. direkt an Energieversorger zahlen
- Vermieter muss bei Nebenkosten gut wirtschaften
- Gartengestaltung vor Bezug keine haushaltsnahen Dienste
| Renovieren muss sein |
|
|
| Freitag, den 30. Januar 2009 um 15:42 Uhr | |||
|
Der Mieter muss Schönheitsreparaturen durchführen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wirden ist (OLG Karlsruhe 9 RE Miet 2/91).
|
| auch lesenswert: | |


Kommentare