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Endrenovierung bei DDR-Mietvertrag
Ist in einem Mietvertrag aus DDR-Zeiten lediglich festgelegt, dass der Mieter für die malermäßige Instandhaltung während der Dauer des Mietverhältnisses verantwortlich ist, muss er beim Auszug grundsätzlich nicht renovieren (KG 8 RE-Miet 7674/00 WM 2000, 590).
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