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Endrenovierung bei DDR-Mietvertrag

Ist in einem Mietvertrag aus DDR-Zeiten lediglich festgelegt, dass der Mieter für die malermäßige Instandhaltung während der Dauer des Mietverhältnisses verantwortlich ist, muss er beim Auszug grundsätzlich nicht renovieren (KG 8 RE-Miet 7674/00 WM 2000, 590).
 
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Kommentare 

 
-1 #1 Noack^ 2009-05-07 20:21
Sagt wer??%Pr
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+9 #2 Hausverwalter 2009-05-08 11:51
Kammergericht Berlin
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