E-Mail Drucken

Parkett abschleifen keine Schönheitsreparatur

Das Abschleifen und Versiegeln des Parkettfußbodens ist keine Schönheitsreparatur (LG Osnabrück 1 S 1099/00 und 1 S 14/01 (11) WM 2001, 438).
 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm