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| Vermieter kann keinen weißen Anstrich verlangen |
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| Freitag, den 30. Januar 2009 um 15:38 Uhr | |||
Der Mieter kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertragsklausel) nicht verpflichtet werden, vor Rückgabe der Wohnung alle Räume weiß zu streichen. Die Farbgestaltung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Etwas anderes gilt nur bei exzentrischer Farbwahl. Hellblau marmoriert ist nicht exzentrisch (LG Lübeck 14 S 221/00 WM 2001, 261).
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Kommentare
Also ich habe im Schlafzimmer rote Farbe an den Wänden und im Flur hell lila wie sieht es da aus ??Muss ich das wieder weiss streichen??
Lg