Neue Beiträge
- Vermieter muss Schimmelbefall beseitigen
- Bei zu großen Mülltonnen bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen
- Mieter muss nach Umstellung auf Fernwärme ggf. direkt an Energieversorger zahlen
- Vermieter muss bei Nebenkosten gut wirtschaften
- Gartengestaltung vor Bezug keine haushaltsnahen Dienste
- Eigentümer darf Garage nicht zur Küche umwandeln
- Bei unsachgemäßer Reparatur haftet der Mieter
- Außen angebrachtes Klimagerät ist zu entfernen
- BGH: auch am fünften Tag des Monats pünktliche Mietzahlung möglich
- Nach 20 Jahren ohne Baugenehmigung kein sofortiger Abriss
| Laufende Renovierung und Endrenovierung unzulässig |
|
|
| Freitag, den 30. Januar 2009 um 15:37 Uhr | |||
|
Die grundsätzlich zulässige formularvertragliche Überwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter wird unwirksam, wenn der Mieter durch eine weitere Vertragsklausel unzulässigerweise zur Endrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen verpflichtet werden soll (LG Hamburg 311 S 205/99 WM 2000, 544).
|
| auch lesenswert: | |


Kommentare