E-Mail Drucken

Mieter muss Teppichboden nicht ersetzen

Für die Abnutzung eines Teppichbodens durch gewöhnlichen Gebrauch muss der Mieter nicht aufkommen (LG Görlitz 2 S 4/00 WM 2000, 570).

 

 

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm