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Renovierungsarbeiten dürfen mittelmäßig sein

Muss der Mieter laut Mietvertrag renovieren, schuldet er beim Auszug eine fachgerechte Renovierung mittlerer Art und Güte, nicht Renovierungsarbeiten eines Fachmannes. Während des laufenden Mietverhältnisses reicht auch weniger als fachgerecht aus. (LG Düsseldorf 21 S 403/94).

 

 

 
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Kommentare 

 
+1 #1 Gabriele Fischer 2009-04-29 17:58
Das ist ja auch alles richtig so. Meine Oma ist verstorben. Die Wohnungsgesells chaft verlangt nun von den Angehörigen ein Verputzen der Wände. Meine Oma hat fast 60 Jahre in dieser Wohnung gelebt. Es wurde nie etwas gemacht. Das kann doch nicht angehen. Die Tapeten wurden abgerissen, Platten von den Decken entnommen. Die Wohnung wurde gereinigt. Das muss doch genügen. Zumal die Ersparnisse meiner Oma restlos verbraucht sind.
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