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Bei Auszug neutraler Anstrich erforderlich

Beim Auszug muss der Mieter bei der Farbgestaltung Geschmacksgrenzen einhalten. Farben, wie zum Beispiel Türkis, Lila, Schwarz und Rot, sind unzulässig. Gefordert ist ein neutraler Anstrich (LG Berlin 64 S 213/94, GE 95, 249).

 

 
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