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Bei Anfangsrenovierung keine laufende Renovierung

Sieht ein Formularmietvertrag eine Anfangsrenovierung und außerdem die Übernahme der laufenden Schönheitsreparaturen durch den Mieter vor, ist die Gesamtregelung un-wirksam (AG Dortmund 125 C 9962/03 WM 2004, 87; LG Hamburg 311 S 152/01 WM 2004, 88).
 
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