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Mieter muss bei Auszug Teppich entfernen

Beim Auszug muss der Mieter einen von ihm verlegten Teppichboden beseitigen und den Fußboden so herrichten, wie er ihn zu Beginn des Mietverhältnisses angetroffen hat. Auch Klebereste sind zu entfernen (AG Köln 212 C 239/00 WM 2001, 510).
 
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