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BGH: Vermieter muss Mietschuldenfreiheit nicht bescheinigen

Vermieter sollten keine Schuldenfreiheitsbescheinigungen ausstellen
Vermieter sind nicht verpflichtet, ehemaligen Mietern schriftlich zu bescheinigen, dass sie mietschuldenfrei sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 30.09.09 entschieden (Az. VIII ZR 238/08).

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland begrüßte die Entscheidung, denn eine Verpflichtung des Vermieters führte nur zum Streit darüber, wann eine solche Bescheinigung zu erteilen sei. „Zudem könnten im Falle des Streits bei der Abwicklung des Mietverhältnisses fehlende Bescheinigungen zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche führen. Das wäre weder für Mieter noch für Vermieter befriedigend“, sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

 

 



In dem vorliegenden Fall hatte der Vermieter dem Mieter Quittungen für die einzelnen Mietzahlungen ausgestellt. Auch anhand eigener Belege konnte der Mieter die Zahlung aller mietrechtlich geschuldeten Zahlungen nachweisen. Dem Vermieter kann laut BGH nicht zugemutet werden, seine eigene Rechtsposition zu gefährden. Eine Bescheinigung könne auch als Beleg dafür gelten, dass der Vermieter auf alle eventuell noch bestehenden Ansprüche verzichte. Daher empfiehlt Haus & Grund Vermietern, keine Schuldenfreiheitsbescheinigungen auszustellen.

 
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