Viele Hausordnungen verpflichten die Bewohner, abends die Haustür abzuschließen. Dieses Gebot führt jedoch dazu, dass im Notfall die Bewohner und Gäste nicht ungehindert fliehen, beziehungsweise dass Rettungskräfte nicht schnell ins Gebäude gelangen können.
Die Gerichte sind sich uneins, ob das Sicherheitsgefühl der Bewohner mehr wiegt als das Gebot, die Haustür als wichtigen Fluchtweg rund um die Uhr zugänglich zu lassen. Darauf weist der Immobilienverband IVD West hin.
Der Verband rät, eine solche Regelung nicht in die Hausordnung zu schreiben.
Ausnahme: wenn es neben der Haustür eine andere Fluchtmöglichkeit gibt, etwa über eine Hof- oder Gartentür. Oder wenn die Haustür mit einem Panikschloss versehen ist.
Denn eine feste Schließregel widerspricht dem so genannten vorsorglichen Brandschutz, wie er in den Landesbauordnungen festgeschrieben ist. Dieser sieht vor, dass bei Brand oder anderen Panikausbrüchen zum einen die Bewohner schnell aus ihrem Gebäude kommen sowie dass andererseits Rettungskräfte problemlos ins Haus gelangen. "Eine Hausordnung, die festlegt, die Haustür zwischen 22 und sechs Uhr morgens abzuschließen, untergräbt hingegen diese Brandschutzvorsorge," unterstreicht Dr. Hans Reinold Horst, der als Rechtsanwalt in Hannover und Solingen tätig ist. Selbst wenn einige Gerichte urteilten, dass die Mieter dazu verpflichtet sein können, nachts die Haustür zu verriegeln, widerspreche dies dem Brandschutzgebot, so der Mietrechtsexperte (Amtsgericht Frankfurt/Main, Az: 33 C 1726/04 - 13, Landgericht Göttingen, Az: 5 S 15/85).
Panikschloss oder Notfallkasten
Abhilfe kann ein Panikschloss beziehungsweise ein Notfallkasten im Hausflur schaffen. Bei einem Panikschloss genügt ein leichter Schlag mit der Hand auf die Türklinke, um das Schloss zu entriegeln und die Tür zu öffnen. Diese Funktion ist an der Innenseite der Haustür angebracht; der nachträgliche Einbau eines solchen Schlosses kostet 150 bis 200 Euro (inklusive Arbeitszeit). Auf der Außenseite der Tür ist ein üblicher Knauf installiert.
Alternativ kann im Flur in der Nähe der Haustür ein Notfallkasten angebracht werden, in dem ein Haustürschlüssel hinterlegt ist. Dieser muss gut sichtbar und mit einer Notbeleuchtung versehen sein. Wenn es beispielsweise zu einem Wohnungsbrand kommt, dann müssen die Bewohner und Gäste diesen Schlüssel rasch finden, um damit die Haustür öffnen zu können.
Diese beiden Vorsichtsmaßnahmen verbessern jedoch lediglich die Flucht nach draußen. Für Rettungskräfte bleibt es unverändert schwierig, ins Gebäude zu gelangen.
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Kommentare
Ich wohne in eienm Einfamilienehau s.Unten wohnt dre Vremieter.Oben wohne ich.Ich bin alleinstehend.
Es gibt hier eine ganz normale haustür.Also von außen eien türknauf.Von innen eine Türklinke.Oben in meienr wohnug ist ein Türdrücker,also einen Knopf auf den ich drücken kann,wenn es unten an dre Ahustüt klingelt.Trotzu alledem vrelangt mein Vermieter das die Haustür auch tagsübre abgecshlossen ist.Wenn s also mal bei mir klingelt muß ich die Treppe runter laufen,die Haustür aufschließen um den Besucher reinzulassen.
Ist das Zulässig?
dies ist natürlich nicht zulässig!
Was sind die Gründe zu verschließen?
Eine Tür sollte geschlossen sein aber nicht VERschlossen.
Auch ich habe bei meinem Vermieter ein Schreiben beantragt was das VERschliessen der Tür endlich unterbinden soll.
Die Schuld wenn ein MEdizinischerno tfall vorhanden ist, der Rettungsdienst aber nicht schnell genug reinkommt (jede Sekunde zählt!!) möchte der jenige, der die Tür verschlossen hat nicht tragen!