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Haustür in Mehrfamilienhaus nachts abschließen?

Viele Hausordnungen verpflichten die Bewohner, abends die Haustür abzuschließen. Dieses Gebot führt jedoch dazu, dass im Notfall die Bewohner und Gäste nicht ungehindert fliehen, beziehungsweise dass Rettungskräfte nicht schnell ins Gebäude gelangen können.


Die Gerichte sind sich uneins, ob das Sicherheitsgefühl der Bewohner mehr wiegt als das Gebot, die Haustür als wichtigen Fluchtweg rund um die Uhr zugänglich zu lassen. Darauf weist der Immobilienverband IVD West hin.

Der Verband rät, eine solche Regelung nicht in die Hausordnung zu schreiben.

Ausnahme: wenn es neben der Haustür eine andere Fluchtmöglichkeit gibt, etwa über eine Hof- oder Gartentür. Oder wenn die Haustür mit einem Panikschloss versehen ist.

 

 
Denn eine feste Schließregel widerspricht dem so genannten vorsorglichen Brandschutz, wie er in den Landesbauordnungen festgeschrieben ist. Dieser sieht vor, dass bei Brand oder anderen Panikausbrüchen zum einen die Bewohner schnell aus ihrem Gebäude kommen sowie dass andererseits Rettungskräfte problemlos ins Haus gelangen. "Eine Hausordnung, die festlegt, die Haustür zwischen 22 und sechs Uhr morgens abzuschließen, untergräbt hingegen diese Brandschutzvorsorge," unterstreicht Dr. Hans Reinold Horst, der als Rechtsanwalt in Hannover und Solingen tätig ist. Selbst wenn einige Gerichte urteilten, dass die Mieter dazu verpflichtet sein können, nachts die Haustür zu verriegeln, widerspreche dies dem Brandschutzgebot, so der Mietrechtsexperte (Amtsgericht Frankfurt/Main, Az: 33 C 1726/04 - 13, Landgericht Göttingen, Az: 5 S 15/85).

 Panikschloss oder Notfallkasten
 
Abhilfe kann ein Panikschloss beziehungsweise ein Notfallkasten im Hausflur schaffen. Bei einem Panikschloss genügt ein leichter Schlag mit der Hand auf die Türklinke, um das Schloss zu entriegeln und die Tür zu öffnen. Diese Funktion ist an der Innenseite der Haustür angebracht; der nachträgliche Einbau eines solchen Schlosses kostet 150 bis 200 Euro (inklusive Arbeitszeit). Auf der Außenseite der Tür ist ein üblicher Knauf installiert.

Alternativ kann im Flur in der Nähe der Haustür ein Notfallkasten angebracht werden, in dem ein Haustürschlüssel hinterlegt ist. Dieser muss gut sichtbar und mit einer Notbeleuchtung versehen sein. Wenn es beispielsweise zu einem Wohnungsbrand kommt, dann müssen die Bewohner und Gäste diesen Schlüssel rasch finden, um damit die Haustür öffnen zu können.

Diese beiden Vorsichtsmaßnahmen verbessern jedoch lediglich die Flucht nach draußen. Für Rettungskräfte bleibt es unverändert schwierig, ins Gebäude zu gelangen.

 
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Kommentare 

 
+4 #1 Behrendt 2010-06-23 22:23
"Notfallkästen" (Schlüsselkäste n) sind nicht zulässig und werden von der Feuerwehr in der Regel nicht akzeptiert. In der Aufregung kann der Schlüssel herunterfallen oder das Schlüsselloch wird nicht mehr gefunden. Für Notausgangstüre n nicht akzeptabel. Auch könnte nach einem Schließzylinder wechsel vergessen werden, auch den hinterlegten Schlüssel zu tauschen-eine trügerische Sicherheit, die dann das Leben kosten kann wenn man sich auf diesen Schlüssel verlässt!
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#2 Eluisabeth Schwarz 2011-07-08 10:36
Sehr geehrte Damen ud Herren!
Ich wohne in eienm Einfamilienehau s.Unten wohnt dre Vremieter.Oben wohne ich.Ich bin alleinstehend.
Es gibt hier eine ganz normale haustür.Also von außen eien türknauf.Von innen eine Türklinke.Oben in meienr wohnug ist ein Türdrücker,also einen Knopf auf den ich drücken kann,wenn es unten an dre Ahustüt klingelt.Trotzu alledem vrelangt mein Vermieter das die Haustür auch tagsübre abgecshlossen ist.Wenn s also mal bei mir klingelt muß ich die Treppe runter laufen,die Haustür aufschließen um den Besucher reinzulassen.
Ist das Zulässig?
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#3 Chris 2011-08-03 13:11
Hallo,
dies ist natürlich nicht zulässig!
Was sind die Gründe zu verschließen?

Eine Tür sollte geschlossen sein aber nicht VERschlossen.


Auch ich habe bei meinem Vermieter ein Schreiben beantragt was das VERschliessen der Tür endlich unterbinden soll.
Die Schuld wenn ein MEdizinischerno tfall vorhanden ist, der Rettungsdienst aber nicht schnell genug reinkommt (jede Sekunde zählt!!) möchte der jenige, der die Tür verschlossen hat nicht tragen!
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#4 Marianne 2011-08-19 17:03
Auch bei uns ist ab 22 uhr die Haustüre abgeschlossen, es ist ein 5 fam. haus im vorigem jahr am 1. weihnachtstag benötigte ich nachts den notarzt,wie sollte ich ihn reinlassen, ich musste die treppe runterkrichen, wenn so etwas zulässig ist, dann kann ich nur sagen einfach traurig, doch bei uns im haus geht keiner von dieser anordnung ab,die türe bleibt zu
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#5 Petra G. 2012-02-27 10:08
Bei uns (Mehrfamilienha us mit 8 Mietparteien inkl. Vermieter) ist die Haustür immer abzuschliessen - dies ist auch auf der Haustür vermerkt. Dies ist sehr hinderlich, da man immer runter laufen muß um Besuchern, Paketboten, etc. zu öffnen und wieder abzuschließen. Bei einem medizinischen Notfall wird es schwierig ins Haus zu kommen, sofern man selbst nicht mehr in der Lage ist die Tür vorher aufzuschliessen . Von einem Brandfall möchte ich gar nicht erst reden. Der Vermieter begründet das Abschließden damit, dass im Haus vor einigen Jahren einmal in eine Wohnung eingebrochen wurde und er jetzt Angst hat. Mit welcher rechtlichen Vorschrift könnte man denn hier kommen, damit die Tür nur geschlossen und nicht verschlossen sein darf/muß?
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