Mit Urteil vom 20.07.05 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter den Anschluss Ihrer Wohnung an das Breitbandkabelnetz dulden müssen, auch wenn der Empfang von digitalem Fernsehen terrestrisch möglich ist.
Ein Berliner Vermieter wollte in seiner Wohnanlage ein rückkanalfähiges Breitbandkabel verlegen lassen. Ein Mieter verweigerte seine Zustimmung, da er kostengünstiger über Antenne digitales Fernsehen empfangen konnte.
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Die Karlsruher Richter konstatierten, dass es sich um eine vom Mieter hinzunehmende Wohnwertverbesserung handele, unter anderem deshalb, weil noch mehr - auch ausländische - Programme zu empfangen seien.
Es stehe nach Ansicht des BGH im Ermessen des Vermieters, seine Wohnung auch überdurchschnittlich auszustatten. Auch sei dem Mieter zuzumuten, dass die Kabelführung für die Nachbarwohnung Verlegearbeiten in seiner Wohnung notwendig machten.
BGH, VIII ZR 253/04
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