E-Mail Drucken

Schnee und Eis - wenn der Winter zur Pflicht wird

Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Schneebeseitigung bei der Kommune. Diese haben aber in aller Regel diese Pflicht auf die Hauseigentümer abgewälzt via Ortssatzung. Die Hauseigentümer wiederum geben diese Pflicht in aller Regel an die Mieter weiter durch mietvertragliche Vereinbarung.


Der Vermieter kann statt dessen jedoch auch Profis beauftragen, z. B. Hausmeisterdienste, und die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Was zu räumen ist, sagt die Ortssatzung und evtl. die mietvertraglichen Vereinbarungen bzw. die Hausordnung. Meist gehört neben dem Bürgersteig auch Zufahrten, die Wege zur Mülltonne oder ggf. auch zu den Garagen dazu.

?



Sollten Wohnungen leer stehen, so müssen nicht die anderen Mieter öfter Schnee räumen, vielmehr ist der Vermieter in der Pflicht. Sinnvoll ist eine sog. Schneekarte, die unter den Bewohnern weitergegeben wird, nachdem einer der Mieter Schnee geräumt hat.

Zum Schneeräumen gehört übrigens auch das anschliessende Streuen von stumpfen Mitteln - Salze sind absolut tabu! Geräte und Streumittel muss der Vermieter besorgen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm