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BGH: Vermieter muss nachträglichen Einzug des Lebensgefährten genehmigen

Kann Lebensgefährte einfach mit in die Wohnung ziehen? Nein. Der Vermieter muss seine Zustimmung erteilen.

Auch nach der Mietrechtsänderung vom 01. September 2001 muss der Einzug des Lebensgefährten immer noch vom Vermieter genehmigt werden, stellte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 371/02 ) klar.


Die Erlaubnis kann vom Vermieter aber nur selten verwährt werden, z.B. wenn es zu einer Überbelegung der Wohnung kommt.

Der Einzug des Lebensgefährten muss dem Vermieter auch nicht begründet werden, da es sich um höchst private Motive handelt.

Darüber hinaus ist es nicht notwendig den Vermieter um Erlaubnis zu fragen, wenn der Mieter lediglich Besuch bekommt oder es sich um Familienangehörige handelt.

 
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