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Freitag, den 28. August 2009 um 11:33 Uhr |
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Mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte sind Mieterhaushalte. Dennoch wissen viele Mieter nicht, was erlaubt und was verboten ist. Immowelt.de zeigt die drei hartnäckigsten Irrtümer. |
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Dienstag, den 28. Juli 2009 um 09:16 Uhr |
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Wer kann, der erspart es sich. Niemand fegt oder wischt freiwillig den Flur und das Treppenhaus vor seiner Wohnungstüre. Doch wenn der Eigentümer einer Wohnanlage per Mietvertrag einen Reinigungsplan aufgestellt hat, muss man sich als Mieter auch daran halten. Zumindest dann, wenn einen die Anforderungen nicht über das Zumutbare hinaus belasten.
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Freitag, den 17. Juli 2009 um 12:44 Uhr |
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Ein Vermieter kann seinen Mieter nicht dazu verpflichten, Türen, Fenster und Loggia von außen zu streichen. Eine entsprechende Mietvertragsklausel ist unwirksam, berichtet Immowelt.de.
Renovierungsklauseln, die den Mieter zu sehr in die Pflicht nehmen, sind ungültig. Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Schönheitsreparaturklausel für null und nichtig erklärt, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt (Az.: VIII ZR 210/08). |
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Dienstag, den 30. Juni 2009 um 09:42 Uhr |
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Der Mieter eines Wohn- oder Gewerberaumes hat einen Anspruch darauf, dass seine Immobilie vom Eigentümer stets in benutzbarem und vor allem in einem verkehrssicheren Zustand erhalten wird. Allerdings ist es nicht Aufgabe des Vermieters, derartige Defizite selbst zu bemerken. Er muss sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf verlassen können, dass ihm dies gemeldet wird. |
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Donnerstag, den 25. Juni 2009 um 08:09 Uhr |
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Einbrecher haben oft ein leichtes Spiel. Selbst teure Türsicherungen sind mit einfachen Werkzeugen zu knacken, so die Stiftung Warentest nach einer Untersuchung von 15 Türsicherungen. Das Ergebnis: Ein Produkt erhielt ein „sehr gutes“ Qualitätsurteil, fünf ein „gutes“, drei ein „ausreichendes“ und sechs Produkte schnitten nur „mangelhaft“ ab. |
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Montag, den 15. Juni 2009 um 09:21 Uhr |
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Eigentlich ist es nur schwer vorstellbar, dass ausgerechnet die Sonne einen Anlass zum Streit liefern sollte. Nach den langen, kalten Winter- und Frühjahrsmonaten sind die meisten Bürger wohl froh, wenn es endlich wieder wärmer und heller wird. Trotzdem gibt es solche Fälle von Zwist unter Immobilenbesitzern. Den einen ist es auf Grund gewisser, baulich hervorgerufener Spiegelungen zu sonnig auf ihrer Terrasse, die anderen wollen hingegen einen lästigen, Schatten werfenden, aber geschützten Baum los werden. |
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