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Montag, den 14. Dezember 2009 um 16:12 Uhr |
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Immobilieneigentümer und Mieter dürfen die Räum- und Streupflichten nicht vernachlässigen
Sollten sich die Prognosen zur Klimaerwärmung bewahrheiten, dann stellt sich das Problem der Räum- und Streupflichten möglicherweise in einigen Jahrzehnten in Deutschland nicht mehr. Aber zurzeit müssen die Eigentümer und die Mieter von Immobilien immer noch jeden Winter mit Schneefall und Eisregen rechnen und dementsprechend ihre Verkehrssicherungspflichten erfüllen. Wer nachlässig damit umgeht oder sich gar nicht kümmert, der geht erhebliche Risiken ein.
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Montag, den 16. November 2009 um 17:21 Uhr |
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Mietinteressenten dürfen gegenüber dem Vermieter keine falschen Aussagen über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit machen. Ansonsten kann der Mietvertrag nichtig sein.
Wer eine Wohnung mieten will, darf dem Vermieter keine vollkommen falschen Angaben über seine finanzielle Lage machen. Denn kommt ein Mietvertrag nur deshalb zustande, weil der Vermieter aufgrund falscher Angaben glaubt, sein Mieter sei solvent, kann er die Räumung der Wohnung verlangen. |
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Montag, den 12. Oktober 2009 um 10:59 Uhr |
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Wenn es laut und dreckig wird, gibt es oft Probleme mit den Nachbarn
Niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, dass die meisten Baustellen unvermeidlich sind. Denn ältere Immobilien bedürfen gelegentlich einer Sanierung und neue Objekte müssen teils unter erheblichem technischen Aufwand errichtet werden. Das kann für die Nachbarn im schlimmsten Falle über Monate hinweg Lärm, Verunreinigungen und diverse andere Belästigungen bedeuten. Die entscheidende Frage lautet: Bis zu welcher Grenze muss man sich solche Störungen gefallen lassen und ab wann sind finanzielle Entschädigungen fällig? Welche Rechte gelten überhaupt in solchen Ausnahmesituationen?
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Donnerstag, den 08. Oktober 2009 um 08:36 Uhr |
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Vermieter sollten keine Schuldenfreiheitsbescheinigungen ausstellen
Vermieter sind nicht verpflichtet, ehemaligen Mietern schriftlich zu bescheinigen, dass sie mietschuldenfrei sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 30.09.09 entschieden (Az. VIII ZR 238/08).
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Donnerstag, den 24. September 2009 um 08:54 Uhr |
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Keine falsche Sparsamkeit: Mieter sind verpflichtet, die Wohnung im Winter zumindest mäßig zu heizen, da sonst Schäden entstehen können. Nichtheizer riskieren die Kündigung. |
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Montag, den 31. August 2009 um 12:52 Uhr |
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Die Eigentümerversammlung ist ein Gremium, in dem häufig wichtige, zukunftsweisende Entscheidungen für eine Wohnanlage getroffen werden. Daher kann auch nicht nur der Verwalter die Themen der Tagesordnung festlegen. Bestimmte Anträge eines Mitglieds kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS schlichtweg nicht ablehnen.
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