Wird für eine abgeschlossene Wohnung die Eigenheimzulage gezahlt, so ändert sich daran nichts, wenn diese Wohnung später mit einer anderen (hier einer weiteren Eigentums-) Wohnung verbunden wird. Die Verbindung beider Immobilien ,,stellt sich als Vergrößerung der angeschafften Wohnung dar", die auch danach eine ,,insgesamt geschlossene Wohneinheit" im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes bildet. (Bundesfianzhof, IX R 16/05)
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!