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Eigenheimzulage auch nach Zusammenlegung zweier Wohnungen

Wird für eine abgeschlossene Wohnung die Eigenheimzulage gezahlt, so ändert sich daran nichts, wenn diese Wohnung später mit einer anderen (hier einer weiteren Eigentums-) Wohnung verbunden wird. Die Verbindung beider Immobilien ,,stellt sich als Vergrößerung der angeschafften Wohnung dar", die auch danach eine ,,insgesamt geschlossene Wohneinheit" im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes bildet. (Bundesfianzhof, IX R 16/05)

 
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