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Verschwiegene Mieteinnahmen zehn Jahre rückwirkend versteuern

Verschweigt eine Frau gegenüber dem Finanzamt, dass sie seit 20 Jahren aus einem Sechs-Familienhaus Mieteinkünfte erzielt, so muss sie wegen Steuerhinterziehung zehn Jahre lang (dem längsten Zeitraum für Steuernachforderungen) die Abgabe zahlen. Sie kann sich nicht mit dem Argument wehren, sie sei steuerlich unerfahren gewesen. (Finanzgericht des Saarlandes, 1 V 1148/07)

 
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