Tritt bei den Bauarbeiten für ein neues Haus eine unterirdische Quelle auf, die täglich rund 20 Kubikmeter Wasser schüttet (wobei dieser Wasserlauf erst nach Fertigstellung des Hauses entdeckt worden ist), so kann der Bauherr die Kosten und Wartungsarbeiten für eine Pumpe, die das Wasser permanent abpumpt, nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Vorkehrungen durch das Bauen in Gebieten mit problematischen Baugrund betreffen viele Bauherren. Deshalb seien solche Kosten absehbar, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, (AZ: 3 K 2646/05)
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