Verkauft der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses auf Druck der finanzierenden Bank innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Eigentumswohnungen, ,,so fehlt es an einer Veräußerungsabsicht des Eigentümers für den gewerblichen Grundstückhandel". Die Folge: Es wird keine Gewerbesteuer fällig. (Finanzgericht Köln, 6 K 394/04)
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