Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, für die Nebenkosten-Abrechnung aber eine ,,unklare Vereinbarung" (hier für die Zahlungstermine) getroffen hat, liefert dem Finanzamt damit ,,ein gewichtiges Anzeichen für die private Veranlassung der Wohnungsüberlassung". Folge: Das Mietverhältnis muss nicht steuerlich anerkannt werden. (Finanzgericht München, 9 K 2885/04)
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