Einer Bezieherin von Eigenheimzulage (die seit 2006 nicht mehr neu bewilligt wird und Ende 2013 ausläuft) wird die Zahlung gestrichen, wenn sich herausstellt, dass sie von ihrer Mutter - die angeblich unentgeltlich in der mit Hilfe der Zulage gekauften Wohnung lebt - Zahlungen über das Konto eines Familienmitglieds erhalten hat. Es war nämlich Bedingung für die Gewährung der Eigenheimanlage, dass die Immobilie selbst genutzt oder unentgeltlich an einen Angehörigen überlassen wird. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg 11 V 11151/09)
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