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Bodenüberprüfung ist Werbungskosten

Will ein Vermieter feststellen, ob ein Mieter auf seinem Grundstück Untergrund- und Bodenverunreinigungen verursacht hat, kann er den Aufwand dafür als Werbekosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.

(Bundesfinanzhof, IX R 2/05)

 

 
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