Wird ein Gebäude umstazsteuerlich "gemischt genutzt", also zum Teil umsatzsteuerpflichtig und zum Teil umsatzsteuerfrei, so ist beim Kauf, Neubau oder einer grundlegenden Sanierung die in den Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer nach einem "sachgerechten Schlüssel" aufzuteilen. Dabei kommt es auf die jeweilige Fläche an, mit der die Einheiten belegt sind, nicht auf den tatsächlich darauf jeweils entfallenden Kostenanteil. Dies ist erst bei nachfolgenden Aufwendungen nötig.
(Bundesfinanzhof, V R 43/06)
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!