E-Mail Drucken

Umsatzsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden

Wird ein Gebäude umstazsteuerlich "gemischt genutzt", also zum Teil umsatzsteuerpflichtig und zum Teil umsatzsteuerfrei, so ist beim Kauf, Neubau oder einer grundlegenden Sanierung die in den Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer nach einem "sachgerechten Schlüssel" aufzuteilen. Dabei kommt es auf die jeweilige Fläche an, mit der die Einheiten belegt sind, nicht auf den tatsächlich darauf jeweils entfallenden Kostenanteil. Dies ist erst bei nachfolgenden Aufwendungen nötig.

(Bundesfinanzhof, V R 43/06)

 

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm