Werden Kosten eines Neubaus auf einem kurz zuvor erworbenen Grundstück sowohl mit Grunderwerb- als auch mit Umsatzsteuer belastet, so verstößt das nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Begründung des Finanzgerichts Münster: Es liegt ein "einheitliches Vertragswerk" vor, das die vermeintliche Doppelbelastung rechtfertigt. Zwischen Grundstückkauf und anschließendem Bebauungsvertrag habe "ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang bestanden".
(Finanzgerichts Münster, 8 K 4414/05 GrE)
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