Eine Gemeinde darf Einnahmeausfälle durch wegfallende Straßenreinigungsgebühren mit einer Erhöhung der Grundsteuer kompensieren. Den Kommunen steht bei der Festsetzung des Grunsteuer-Hebesatzes ein weiter Ermessensspielraum zu.
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Eine Gemeinde darf Einnahmeausfälle durch wegfallende Straßenreinigungsgebühren mit einer Erhöhung der Grundsteuer kompensieren. Den Kommunen steht bei der Festsetzung des Grunsteuer-Hebesatzes ein weiter Ermessensspielraum zu.
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