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Von kriminellem Verwalter kassiertes Geld als Werbungskosten absetzbar

Leider kommt es ab und zu vor, daß der Verwalter einer Wohnanlage in die eigene Tasche wirtschaftet und größere Geldbeträge veruntreut. Den Opfern solch kriminellen Verhaltens entsteht häufig ein enormer Schaden. Wie die Landesbausparkasse (LBS) mitteilt, bietet wenigstens der Fiskus den Geprellten einen kleinen Trost: Der Verlust kann von den Eigentümern unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.

 



Sachverhalt: Ein Eigentümer hatte eine Firma mit der Verwaltung seines Hauses beauftragt. Auf einem Konto wurden die Überschüsse aus den Mieteinnahmen angesammelt, um später einige dringend erforderliche und umfangreiche Reparaturen durchzuführen. Außerdem sollte von dem Ersparten das Anwesen modernisiert werden. Doch nach einiger Zeit stellte sich heraus, daß das Geld verschwunden war. Der Verwalter hatte es veruntreut. Der Hauseigentümer wollte beim Finanzamt den Forderungsverlust als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die Behörde lehnte dies mit der Begründung ab, die Mietüberschüsse seien dem Verwalter freiwillig überlassen worden. Der Steuerzahler reichte dagegen Klage ein.

Urteil: Das Finanzgericht schloß sich der Argumentation des Hauseigentümers an und ließ die Anrechnung des veruntreuten Geldes als Werbungskosten zu. Denn das Geld sollte ursprünglich dem Erzielen von Einkünften dienen. Eigentümer und Verwalter hatten die Verwendung der Mietüberschüsse zur Erhaltung und Verbesserung des Gebäudes vertraglich abgesichert. Die nicht auftragsgemäße Verwendung hatte den Eigentümer damit völlig unfreiwillig getroffen.
 

(Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 13.11.1997, Aktenzeichen: 495 141 K 5).

 
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