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Leerstehende Ferienwohnung ohne Werbekostenabzug

Lässt der Besitzer seine Ferienwohnung über Jahre leer stehen, weil er sie verkaufen möchte, kann er die Kosten für die Instandhaltung nicht als Werbungskosten absetzen. Schließlich hat er freiwillig auf eine Vermietung verzichtet.

 

Bundesfinanzhof, IX R 48/04

 

 
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