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Eigene Mietzahlung kann außergewöhnliche Belastung sein

Mietzahlungen für die eigene Wohnung können nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf (14 K 6385/04 E) steuerlich eine außergewöhnliche Belastung sein. Zumindest im Fall eines Ehepaares, dass eine Eigentumswohnung gekauft hatte, dort aber nicht wohnen konnte, weil das Bauordnungsamt festgestellt hatte, dass die Dachkonstruktion instabil sei.

 

Für die als Ersatzwohnung angemieteten Räume hatte das Paar 511 Euro Miete bezahlen, die das Finanzamt zunächst nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannte. Das Finanzgericht dagegen sah darin "verlorene Aufwendungen", die nur der Schadensbeseitigung gedient haben. Das Paar habe durch die Anmietung der Ersatzwohnung die Eigentumswohnung ersetzt und damit den früheren Zustand, Inhaber einer bewohnbaren Wohnung zu sein, wieder hergestellt.

 
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