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Kein Vorsteuerabzug bei Vermietung an Arzt

Eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zum Teil umsatzsteuerfrei an eine Arztpraxis vermietet hat und es im Übrigen den Eigentümern für private Zwecke überlässt, hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes.

Dieser scheidet aus, weil er "sowohl nach deutschem als auch nach Gemeinschaftsrecht voraussetzt, dass die Lieferungen und sonstigen Leistungen für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden".

 

Bundesfinanzhof XI R 58/07

 
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