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Finanzgericht Düsseldorf über irrtümlich gewährte Eigenheimzulage

Ein Eigenheimerwerber hatte erstmalig Eigenheimzulage beantragt und im Antrag sein voraussichtliches Einkommen so hoch geschätzt, dass er zum Bezug von Eigenheimzulage nicht berechtigt gewesen wäre.

Dennoch gewährte ihm das zuständige Finanzamt zu seiner Überraschung die Eigenheimzulage. Jahre später fiel der Irrtum auf und das Finanzamt verlangte die bisher ausgezahlten Beträge zurück. Dagegen klagte der Steuerpflichtige.


 

Zu Recht, wie jetzt das Düsseldorfer Finanzgericht entschied (Az. 14 K 4058/02). Die Finanzverwaltung sei selbst schuld, wenn sie die Anträge des Steuerpflichtigen ignoriere oder übersehe. Dieser durfte die bisher ausgezahlten Beträge behalten, zukünftig fällige jedoch bekommt er nicht mehr.

Das unterlegene Finanzamt hat Revision beantragt, so dass sich jetzt der Bundesfinanzhof mit der Angelegenheit zu beschäftigen hat.

 
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