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Mittwoch, den 15. Juli 2009 um 14:00 Uhr |
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Will ein Vermieter feststellen, ob ein Mieter auf seinem Grundstück Untergrund- und Bodenverunreinigungen verursacht hat, kann er den Aufwand dafür als Werbekosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
(Bundesfinanzhof, IX R 2/05)
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Montag, den 13. Juli 2009 um 16:56 Uhr |
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Werden Kosten eines Neubaus auf einem kurz zuvor erworbenen Grundstück sowohl mit Grunderwerb- als auch mit Umsatzsteuer belastet, so verstößt das nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Begründung des Finanzgerichts Münster: Es liegt ein "einheitliches Vertragswerk" vor, das die vermeintliche Doppelbelastung rechtfertigt. Zwischen Grundstückkauf und anschließendem Bebauungsvertrag habe "ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang bestanden".
(Finanzgerichts Münster, 8 K 4414/05 GrE)
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Samstag, den 18. April 2009 um 09:58 Uhr |
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Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit immer wieder darum gestritten, ob es nicht sinnvoll und gerecht ist, die Bürger von den Grundsteuern auf Eigenheime zu befreien. Doch alle Signale von Politik und Justiz sprechen für deren Beibehaltung. Deswegen reichen auch bloße grundsätzliche Zweifel eines Veranlagten an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer nach Meinung eines zuständigen Fachgerichts nicht, um deren Vollziehung auszusetzen.
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Donnerstag, den 29. Januar 2009 um 17:39 Uhr |
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Immobilienerbschaften sollen neu geregelt werden: Das normale Einfamilienhaus bleibt meist steuerfrei, für Villen-Erben wird es teuer. Die Besteuerung von Erbschaften soll neu geregelt werden: Für Immobilienerben entfällt damit ein bislang üblicher Steuervorteil. Bisher wurden Immobilien bei der Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungssteuer nur mit einem Teil des Verkehrwertes angesetzt. Damit soll jetzt Schluss sein: Immobilien sollen künftig mit dem tatsächlichen Wert in die Steuerberechnung eingehen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de über die Pläne der Bundesregierung. Privat genutztes Wohneigentum wie ein normales Einfamilienhaus soll jedoch weiterhin steuerfrei bleiben. |
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Donnerstag, den 29. Januar 2009 um 17:38 Uhr |
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Wer eine Immobilie an andere vermietet, sei es zur geschäftlichen oder zur privaten Nutzung, der kann in der Regel etwaige Verluste aus dieser Tätigkeit steuerlich geltend machen. Der Fiskus wacht allerdings mit Argusaugen darüber, was genau der Steuerpflichtige unter dieser Rubrik alles angibt. Verrechnet er zum Beispiel seine Mieteinnahmen mit Optionsgeschäften und verliert dabei Geld, dann darf er laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht auf einen positiven Bescheid des Finanzamts hoffen.(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 42/05)
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