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Dienstleistungen im Haushalt steuerlich absetzen

Wer Haushalts- oder Handwerkstätigkeiten von einem Dienstleister ausführen lässt, kann Steuern sparen.

Fenster putzen, Teppich reinigen, Rasen mähen: Einen Dienstleister mit diesen Aufgaben zu beauftragen, bringt Steuervorteile. Doch auch Handwerksleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie im Folgenden.

Welche haushaltsnahen Dienstleistungen werden steuerlich begünstigt?

Die Tätigkeiten, die normalerweise von den Haushaltsmitgliedern selbst ausgeführt werden, können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

 
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Verfassungszweifel befreien nicht von Grundsteuer

Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit immer wieder darum gestritten, ob es nicht sinnvoll und gerecht ist, die Bürger von den Grundsteuern auf Eigenheime zu befreien. Doch alle Signale von Politik und Justiz sprechen für deren Beibehaltung. Deswegen reichen auch bloße grundsätzliche Zweifel eines Veranlagten an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer nach Meinung eines zuständigen Fachgerichts nicht, um deren Vollziehung auszusetzen.

 

 
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Bundesfinanzhof zu Verlusten aus Vermietung und Verpachtung

Wer eine Immobilie an andere vermietet, sei es zur geschäftlichen oder zur privaten Nutzung, der kann in der Regel etwaige Verluste aus dieser Tätigkeit steuerlich geltend machen. Der Fiskus wacht allerdings mit Argusaugen darüber, was genau der Steuerpflichtige unter dieser Rubrik alles angibt. Verrechnet er zum Beispiel seine Mieteinnahmen mit Optionsgeschäften und verliert dabei Geld, dann darf er laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht auf einen positiven Bescheid des Finanzamts hoffen.(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 42/05)

 
 
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Neue Erbschaftsteuer: Wer gewinnt - wer verliert

Immobilienerbschaften sollen neu geregelt werden: Das normale Einfamilienhaus bleibt meist steuerfrei, für Villen-Erben wird es teuer.

Die Besteuerung von Erbschaften soll neu geregelt werden: Für Immobilienerben entfällt damit ein bislang üblicher Steuervorteil. Bisher wurden Immobilien bei der Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungssteuer nur mit einem Teil des Verkehrwertes angesetzt. Damit soll jetzt Schluss sein: Immobilien sollen künftig mit dem tatsächlichen Wert in die Steuerberechnung eingehen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de über die Pläne der Bundesregierung. Privat genutztes Wohneigentum wie ein normales Einfamilienhaus soll jedoch weiterhin steuerfrei bleiben.

 
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Schadstoffgutachten kann zu den Werbungskosten zählen

Sieht sich der Eigentümer eines Grundstücks gezwungen, durch ein aufwändiges Schadstoffgutachten die Bodenbeschaffenheit des Geländes überprüfen zu lassen, so können die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden. Zumindest dann, wenn eine künftige Vermietung bzw. Veräußerung des Grundstücks geplant ist und Klarheit über mögliche Gefahren bzw. die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen geschaffen werden soll. So haben es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchsten Finanzrichter festgestellt. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 2/05)

 


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