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Heizkosten senken mit einfachen Mitteln

Wer die Heizkosten im Winter drosseln möchte, muss nicht auf wohlige Wärme verzichten. Mit einfachen Mitteln lässt sich nicht nur die Heizenergie effizienter nutzen, sondern auch der Verbrauch senken.

Ein mollig warmes Zuhause macht den Winter gemütlich – und aufgrund der hohen Energiepreise den Geldbeutel unnötig schlank, wenn die Heizungswärme nicht effizient genutzt wird. Dabei gibt es ganz einfache Maßnahmen, um den Energieverbrauch und damit die Kosten für eine behagliche Raumtemperatur zu senken.

 
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Streit um Heizung und Wohnraumtemperaturen beschäftigt die Gerichte

Einen großen Teil des Jahres über schenken weder Mieter noch Eigentümer der Heizungsanlage einer Immobilie besondere Aufmerksamkeit.

Doch kaum beginnen die kälteren Monate, dann kann jedes verdächtige Gluckern in den Heizkörpern plötzlich eine tiefere Bedeutung erlangen. Ein längerfristiger Ausfall der Wärmeversorgung kann unter Umständen sogar zur Unbenutzbarkeit der Wohnung führen.

 
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Dienstleistungen im Haushalt steuerlich absetzen

Wer Haushalts- oder Handwerkstätigkeiten von einem Dienstleister ausführen lässt, kann Steuern sparen.

Fenster putzen, Teppich reinigen, Rasen mähen: Einen Dienstleister mit diesen Aufgaben zu beauftragen, bringt Steuervorteile. Doch auch Handwerksleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie im Folgenden.

Welche haushaltsnahen Dienstleistungen werden steuerlich begünstigt?

Die Tätigkeiten, die normalerweise von den Haushaltsmitgliedern selbst ausgeführt werden, können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

 

 
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BGH: Kündigung bei verspäteter Mietzahlung möglich

Ständig unpünktliche Mietzahlung kann ebenso wie nicht erfolgte Mietzahlung den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (VIII ZR 91/10).

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter eines Hauses, die mietvertraglich zur Zahlung des Mietzinses monatlich im Voraus verpflichtet waren, trotz wiederholter Abmahnungen immer erst zur Monatsmitte die Miete überwiesen.

 
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BGH: Eigenbedarfskündigung muss nicht ausschweifend begründet werden

Mit Urteil vom 06.07.11 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung dann ausreichend begründet ist, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann.

Zudem brauchen Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, im Kündigungsschreiben nicht nochmals wiederholt zu werden.

 


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