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Architekt haftet für erhebliche Kostenüberschreitung

Ein Architekt ist dem Bauherrn zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sein Werk wegen ,,objektiv pflichtwidriger und schuldhafter Nichteinhaltung vereinbarter Bausummen mangelhaft war". Eine Überschreitung der Bausumme um 34 Prozent ,,liegt jenseits jeglicher Toleranzgrenzen" und stellt eine schuldhafte Verletzung des Architektenvertrages dar - ,,zumal der Architekt den Kosten besondere Aufmerksamkeit widmen muss, wenn das Bauvorhaben ,,erkennbar als Renditeobjekt geplant" wurde.) (Oberlandesgericht Köln, 19 U 128/06)

 
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