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Handwerker müssen pünktlich sein und die Wohnung besenrein hinterlassen

Die meisten Menschen haben schon einschlägige Erfahrungen mit Handwerkern gemacht, die unpünktlich waren und nach getaner Arbeit die Wohnung so hinterlassen haben, dass erst einmal gründlich geputzt werden musste. Aber Verbraucher sind den Handwerkerfirmen nicht ausgeliefert, wie der Immobilienverband IVD-West berichtet.


Wenn es sich nicht um einen Notfall wie einen Wasserrohrbruch handelt, bei dem man als Kunde in die Terminplanung nachträglich eingeschoben wird, sollte man mit der Handwerkerfirma einen festen Termin vereinbaren. Kommen die Handwerker mehr als eine Viertelstunde zu spät, hat man Anspruch auf einen neuen Termin. Dann darf die An- und Abfahrzeit allerdings nicht ein zweites Mal in Rechnung gestellt werden. Auf vage Terminabsprachen wie „zwischen acht und zwölf Uhr“ muss man sich nicht einlassen.


Ein häufiger Streitpunkt ist die Berechnung der Stundenlöhne. Kalkulationen je angefangene Stunde sind nur zulässig, wenn dies vorher vereinbart wurde. Anzweifeln kann der Kunde beispielsweise, wenn für Arbeiten, die von einem Arbeiter ausgeführt werden können, zwei Monteure kommen und er für beide bezahlen soll. Der Stundenlohn eines Handwerkers richtet sich ferner nach seiner Qualifikation: „Für Angelernte oder Auszubildende darf nicht der gleiche Stundensatz genommen werden wie für Gesellen oder Meister“, erläutert Ralph Pass, Immobilienmakler in Köln und Vorsitzender des IVD-West.

Fahrtkosten-Pauschale vereinbaren

Für die An- und Abfahrt wird in der Regel eine Viertelstunde berechnet. Am besten aber ist es, wenn man eine Fahrtkostenpauschale vereinbart. Hat der Handwerker Material vergessen oder ein falsches Teil mitgebracht und muss nochmals zu seiner Firma fahren, dann können diese Fahrt- und Zeitkosten nicht an den Kunden weitergegeben werden. Was anderes gilt, wenn sich der Kunde anders entscheidet und beispielsweise eine andere Wandfarbe vom Maler will, als dies ursprünglich vereinbart wurde. Muss der Maler in diesem Fall nochmals zurück, dann können die Mehrkosten an den Auftraggeber weitergegeben werden, weil er diesen Mehraufwand wünschte.

Nach getaner Arbeit sollten die Handwerker ihre Arbeitsstelle besenrein hinterlassen, zudem müssen sie ihren angefallenen Müll wegräumen. Außerdem sollten beide Vertragspartner vereinbaren, dass beim Austausch eines Gerätes – wie beispielsweise einer Gastherme – das Altgerät sowie die Verpackung des Neugerätes von den Handwerkern mitgenommen und fachgerecht entsorgt wird.
Und natürlich sollten die Auftraggeber den Handwerkern zum reinigen ihren Staub-sauger leihen. Anspruch haben die Handwerker zudem auf Strom und Wasser, wenn sie dies für ihre Arbeit benötigen.
Geht bei den Handwerkerarbeiten in der Wohnung versehentlich was zu Bruch, dann haftet natürlich die Handwerkerfirma dafür, die in der Regel gegen Schäden dieser Art versichert ist.
 

 
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