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Efeu und Co

Fünf Fragen zur Fassadenbegrünung

Efeu oder wilder Wein an der Hauswand sehen gut aus und schützen die Fassade vor Wind und Wetter – die Kletterpflanzen können aber auch Schäden verursachen. Anhand von fünf Fragen erklärt das Immobilienportal immowelt.de, was bei begrünten Fassaden zu beachten ist.

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Fassadenbegrünung: schön und schützend zugleich. Foto: Hans Palm – NABU Kempen

Frage 1: Was muss man bei der Planung berücksichtigen?

Soll die Fassade begrünt werden, muss sie tragfähig und belastbar sein: Wandlast, Zuglast und eventuell auch Windsoglast wirken auf sie ein. Manchmal sollte auch ein Be- und Entwässerungssystem eingeplant werden. Immowelt.de empfiehlt, die Fassade durch einen Fachmann kontrollieren zu lassen.

Frage 2: Boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünung?

Klassische Fassadenbegrünung ist bodengebunden, wobei die Pflanzen entweder direkt an der Wand oder an einer Kletterhilfe emporranken. Eine Alternative sind wandgebundene Kassettensysteme: An einer Unterkonstruktion werden dabei bepflanzte Vliestaschen, Substratkästen oder ähnliches aufgehängt. Diese moderne Art der Fassadenbegrünung ist im Hinblick auf Bewässerung, Pflege und Nährstoffversorgung kostenintensiver. Allerdings wirkt die Konstruktion wie eine vorgehängte, hinterlüftete Fassade und stellt weniger Ansprüche an deren Tragfähigkeit.

 
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Wie laut dürfen Nachbarn sein?

Kindergeschrei, Staubsauger oder Trompete – geht es in Nachbars Wohnung lauter zu, kann diese Lärmbelästigung heftigen Streit auslösen.

Wenn der Lärm aus Nachbars Wohnung regelmäßig oder gar dauerhaft die eigene Ruhe stört, ist es mit dem friedlichen Nebeneinander schnell vorbei. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was als unzumutbar gilt und wann Toleranz gefordert ist. Denn nicht jede Lärmbelästigung ist von Gesetzes wegen inakzeptabel.

 
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Vorsicht Kamera: Videoüberwachung von Grundstücken

Grundstücksbesitzer dürfen ihre Immobilie nicht uneingeschränkt überwachen

Die moderne Elektronik ermöglicht Haus- und Grundbesitzern eine nahezu lückenlose Überwachung ihrer Immobilie. Überall können heute - vergleichsweise preiswert und auch sehr unauffällig  Videokameras angebracht werden. Die Geräte liefern dann fortwährend Bilder in das heimische Wohnzimmer von dem, was draußen vor sich geht. Aber auch schlichte, althergebrachte Fotos sind immer noch gefragt. Zum Beispiel, um die Aufnahmen von fremden Anwesen im Internet zu veröffentlichen, wie das gelegentlich geschieht.

 
 
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Die gefährlichen Tage

Um Weihnachten, Silvester und Neujahr herum haben die meisten Menschen nur wenig Zeit. Sie müssen die Festtage organisieren, Geschenke einkaufen und immer gleich für mehrere Tage Lebensmittel besorgen.

Trotzdem sollte man sich auch in diesen Wochen noch einigermaßen sorgfältig und aufmerksam in dem feierlichen Umfeld bewegen. Es gibt nämlich gerade dann viele Gefahrenquellen wie brennende Adventskränze, umstürzende Christbäume und verirrte Feuerwerkskörper. Das alles kann zu Zivilprozessen führen, ebenso wie eine allzu auffällige Lichterkette am Balkon.

 
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Zensus 2011: Das bedeutet die Volkszählung für Immobilienbesitzer

In diesem Jahr findet wieder eine Volkszählung in Deutschland statt, in deren Verlauf auch der Wohnungsbestand erfasst wird. Immobilieneigentümer müssen detaillierte Auskunft geben, bei Verweigerung drohen Zwangsgelder in Höhe von mehreren Hundert Euro.

Mit dem Zensus 2011 findet in diesem Jahr eine Volkszählung in Deutschland statt, Deutschland wird quasi einer Inventur unterzogen. Von Immobilieneigentümern werden viele Daten verlangt, berichtet immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Es besteht Auskunftspflicht, bei Verweigerung drohen teils empfindliche Zwangsgelder. 

 


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