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- Bei zu großen Mülltonnen bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen
- Mieter muss nach Umstellung auf Fernwärme ggf. direkt an Energieversorger zahlen
- Vermieter muss bei Nebenkosten gut wirtschaften
- Gartengestaltung vor Bezug keine haushaltsnahen Dienste
- Eigentümer darf Garage nicht zur Küche umwandeln
- Bei unsachgemäßer Reparatur haftet der Mieter
- Außen angebrachtes Klimagerät ist zu entfernen
- BGH: auch am fünften Tag des Monats pünktliche Mietzahlung möglich
- Nach 20 Jahren ohne Baugenehmigung kein sofortiger Abriss
| Solarstrom: Umweltfreundlichkeit wird noch belohnt |
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| Donnerstag, den 04. März 2010 um 14:35 Uhr | |||
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Eigenheimbesitzer, die auf Solarstrom setzen, profitieren momentan noch von der hohen Einspeisevergütung und staatlichen Zuschüssen. Allerdings sehen Pläne der Bundesregierung vor, die Förderung neuer Anlagen fühlbar zu senken.
Zuschüsse vom Staat Einspeisevergütung vom Strombetreiber
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